Lions-Club Dortmund-Rothe Erde

„Fracking – Chance oder Fluch?“

Der Leiter der landesweit zuständige Abteilung "Bergbau und Energie in NRW" bei der Bezirksregierung Arnsberg, Friedrich-Wilhelm Wagner diskutierte bei einem Clubabend im Dezember mit den Mitgliedern des Lions Club Dortmund-Rothe Erde über Fracking. Als hoch entwickelter Wirtschaftsstandort ist Deutschland auf eine absolut verlässliche Energieversorgung angewiesen. Dies gilt für Industrie-unternehmen, Handwerksbetriebe, Kommunen und private Haushalte gleichermaßen. Klar ist, eine sichere Energieversorgung basiert auf der Nutzung verschiedener Energieträger, die sich gegenseitig ergänzen.

Erdgas spielt heute bereits eine ganz wesentliche Rolle bei der Energieversorgung in Deutschland. Um eine verlässliche Versorgung dauerhaft sicherzustellen, kommt es darauf an, den Bedarf aus verschiedenen Quellen zu decken. Im Jahr 2016 wurden 92 Prozent des benötigten Erdgases importiert. Davon stammt der größte Anteil aus Russland. Auch Norwegen (30 Prozent) und die Niederlande (22 Prozent) sind wichtige Bezugsquellen. Es zeigt sich jedoch, dass die großen herkömmliche Lagerstätten in Westeuropa ihr Produktionsmaximum erreicht oder sogar überschritten haben. Umso wichtiger ist es daher, über neue bzw. alte Wege zu diskutieren.

Mit der Methode des hydraulisches Aufbrechen, kurz „Fracking“ ist es möglich, Gas- und Ölvorkommen zu fördern, die in Gesteinsschichten gebunden sind. Durch Fortschritte in der Bohrtechnik werden Gas führende Gesteinsschichten heute über viele Hunderte von Metern auch horizontal erschlossen. Eine zunächst vertikal, also in die Tiefe verlaufende Bohrung wird im Zielbereich bis in die Horizontale abgelenkt in die Lagerstätte hineingeführt.

Ein Gemisch aus circa 94,5 Prozent Wasser, fünf Prozent Sand und etwa 0,5 Prozent chemischer Zusätze wird unter hohem Druck in die Gesteinsschicht gepresst. Dadurch wird das Gestein aufgebrochen. Über die künstlich erzeugten Risse im Gestein strömt das Gas zusammen mit Lagerstättenwasser und Frackingfluiden der Bohrung zu. Um diese Risse so weit offen zu halten, dass das Gas hindurchströmen kann, ist der Sand beigemischt. Umweltschützer fürchten auf Grund des Chemikalieneinsatzes eine Verunreinigung des Grundwassers.

In seinem Vortrag machte  Fritz Wagner deutlich, dass in Deutschland seit vielen Jahrzehnten Erdgas aus konventionellen Lagerstätten gefördert wird. Dabei handelt es sich um Sandsteine, in denen das Erdgas über viele Hunderte Millionen Jahre gespeichert war (Speichergesteine). Je nach Beschaffenheit des Speichergesteins kann für die Förderung des darin enthaltenen Erdgases die Anwendung des Fracking-Verfahrens erforderlich sein.

In Deutschland gibt es aber auch nennenswerte Vorkommen unkonventioneller Erdgaslagerstätten. Bei sog. unkonventionellen Lagerstätten handelt es sich um solche Gesteine, in denen das Erdgas nicht nur enthalten, sondern auch entstanden ist. Diese befinden sich in Schiefertonformationen, Kohleflözen und dichten Sandsteinlagerstätten, bei denen die Durchlässigkeit sehr gering ist. Daher müssen für die Gewinnung von Erdgas zusätzliche Wege geschaffen werden. Dazu wird über Tiefbohrungen das Gestein in der Lagerstätte mit hohem Wasserdruck aufgebrochen („gefrackt“). Der Wasserbedarf für das hydraulische Fracking kann mehrere tausend Kubikmeter pro Bohrung betragen. Jeder Förderung von Erdgas geht zunächst die Bohrung voraus, wobei für unkonventionelle Lagerstätten die gleiche Bohrtechnologie wie bei Bohrprojekten in konventionellen Erdgaslagerstätten angewandt wird. Dabei gilt grundsätzlich, dass der Schutz des Trinkwassers oberste Priorität hat.
Bei der Bohrung durch trinkwasserführende Schichten werden mehrere Ummantelungen aus Zement und Stahl genutzt, um eine undurchdringliche Barriere zwischen Bohrloch und Trinkwasserhorizont zu schaffen.

Quelle: bilderzwerg / Fotolia.comförderung

Je nach Interessenlage scheinen die Risiken des Frackings beherrschbar (Gasunternehmen) bis unabsehbar (Umweltschützer) zu sein. Die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten ist wegen des Einsatzes des hydraulischen Fracking-Verfahrens umstritten. Die Bedenken der Kritiker und des Umwelt Bundesamtes (UBA) richten sich vor allem gegen den giftigen Frack-Cocktail. Ein Teil davon wird zwar an der Bohrstelle als sogenannter Flowback zurückgewonnen. Doch der Rest bleibt für immer in der Tiefe. Ob und wie viel Schaden er hier anrichten kann, darüber gehen die Meinungen auseinander. Besorgnisse und Unsicherheiten bestehen besonders wegen des Einsatzes von Chemikalien und der Entsorgung des anfallenden Abwassers (Flowback).

In Europa sollen 50 Billionen Kubikmeter dieses im Stein gebundenen Gases tief in der Erde verborgen liegen, ein Grossteil davon unter Deutschland, insbesondere unter Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Mit Fracking - so sagen die Energieunternehmen - lasse sich die Wirtschaft ankurbeln. Auch Arbeitsplätze könnten durch Fracking geschaffen und grüne Energiequellen erschlossen werden. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sind vor einigen Jahren die ersten Genehmigungen erteilt worden. Das Bergamt Niedersachsen beispielsweise genehmigte Exxon bereits im Jahre 2008 erste Bohrungen nach Schiefergas.

Der rechtliche Rahmen für die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas ergibt sich in erster Linie aus dem Bundesberggesetz (BBergG). Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Gas in konventionellen oder in unkonventionellen Lagerstätten aufgesucht, beziehungsweise gewonnen wird. Für das Aufsuchen und Gewinnen von Bodenschätzen benötigt der Bergbauunternehmer grundsätzlich zwei Arten von behördlichen Entscheidungen. Zum einen geht es um Bergbauberechtigungen, die dem Bergbauunternehmer lediglich prinzipiell das Recht einräumen, Bodenschätze aufzusuchen beziehungsweise zu gewinnen. Zum anderen geht es um die Zulassung einer konkreten betrieblichen Maßnahme im Rahmen einer Aufsuchung oder Gewinnung, zum Beispiel das Niederbringen von Bohrungen. Hierfür benötigt der Bergbauunternehmer grundsätzlich eine gestattende Entscheidung in Form einer sogenannten Betriebsplanzulassung. Für alle vorgenannten Entscheidungen ist in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung Arnsberg mit der landesweit tätigen Abteilung Bergbau und Energie in NRW zuständig.

Über die Auswirkungen bzw. Gefahren von Fracking hat es in den letzten Jahren sehr intensive politische Diskussionen gegeben. Am 11. Februar 2017 sind die Rechtsänderungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zum Fracking in Kraft getreten. Die Regelungen sehen weitreichende Verbote und Einschränkungen für die Anwendung der Fracking-Technik in Deutschland vor. Unkonventionelle Fracking-Vorhaben aus kommerziellem Interesse sind in Deutschland bis auf weiteres nicht zulässig. Das heißt, es gilt ein Verbot für unkonventionelles Fracking im Schiefer-, Mergel-, Ton- und Kohleflözgestein. Bundesweit erlaubt sind lediglich vier Erprobungsmaßnahmen, die ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken dienen. Diesen muss auch die jeweilige Landesregierung zustimmen. Zudem müssen die Erprobungsmaßnahmen von einer unabhängigen Expertenkommission wissenschaftlich begleitet werden.

In der anschließenden Diskussionsrunde zwischen dem Leiter der Bergbehörde in NRW und den Mitgliedern des Lions Club Dortmund Rothe-Erde ging es um Themen wie: Grundwasserver-unreinigung, Entwicklung der Gasförderung in den USA, globale Auswirkungen auf Energiepreise und Arbeitsmarkt, wirtschaftliche Interessen der Bundesländer an Gasförderabgaben. Mit den gesunkenen Preisen hat Erdgas bei der Verstromung in den USA Kohle als wichtigsten Energieträger abgelöst. Als weitere Folge der niedrigen Preise für Energie erlebt die US-Industrie eine Renaissance, die mit der Schaffung hunderttausender neuer Arbeitsplätze einhergeht, betonte der amtierende Präsident Gerd Bollermann.

Nächster Clubabend:

am 11. September 2024 um 19.30 Uhr

Gemütliches Beisammensein im Dortmunder Golfclub Hohensyburg

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